|
|
Bedingungen Veranstaltungsort: Der Veranstaltungsort muss mit einem Fahrzeug (Klein-LKW) erreichbar sein. Der Veranstaltungsort muss mit einer Betriebsstättengenehmigung versehen sein und dem feuerbehördlichen Standard entsprechen. Bei Open Air Veranstaltungen muss die Bühne (Anlage) vor jeglichen Wettereinflüssen geschützt sein. Sollte keine Überdachung vorhanden sein, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung, wenn es durch Wettereinfluss zu Beschädigungen der Anlage kommt! Bühne: Die Mindestgröße der Bühne beträgt mindestens 6 x 3 Meter. Die Tanzfläche sollte vor der Bühne sein und muss mindestens 2 Meter Abstand zur Bühne haben. Die Bühne sollte so platziert werden, dass die Schallrichtung der Boxen nicht zu Ausgabebereichen (Schank Bar ect.) steht, um eine unangenehme Atmosphäre zu vermeiden. Stromversorgung:
Die Stromkreise müssen unabhängig von einander sein und von einem Fachelektriker installiert werden. Geräte die nicht zur Anlage gehören, dürfen an diesem Stromkreis nicht angeschlossen werden, um eine Überlastung bzw. Störfrequenzen zu vermeiden. Zahlung: Die Zahlung des vereinbarten Betrages erfolgt nach Auftragserfüllung Netto, in Bar am Auftragsort. Bei Erstkunden ist eine Vorauszahlung von 10% erforderlich. Bei Vermittlungen wird die Provision nach erfolgter Vermittlung innerhalb von 8 Tagen rein Netto fällig. Im Betrag ist keine MwSt. enthalten, da unser Unternehmen keine Vorsteuerabzugsberechtigung hat und deshalb auch keine MwSt ausstellen muss. (MwSt Regelung für Kleinstunternehmer) Haftung: Der Veranstalter haftet für jegliche Schäden und Diebstahl, die entstehen. Die Haftung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anlage vom Transportfahrzeug entladen wird. Die Haftung endet nach Verladung der Anlage im Transportfahrzeug. Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung können wir nach Absprache zur Verfügung stellen. Ein Sicherheitsdienst wird, um Schäden zu vermeiden, empfohlen. In machen Bundesländer ist ein Sicherheitsdienst für Gewisse Veranstaltungen gesetzlich vorgeschrieben. AKM: Musikalische Veranstaltungen sind meldepflichtig und unterliegen der AKM. Die Kosten dafür hat der Veranstalter zu tragen. Gerichtstand ist Thalgau
|
|
Diese Seiten werden gesponsert von der Agentur Cocamusic Webdesign. www.cocamusic.at © Copywrite by Agentur Cocamusic Thalgau. Alle Rechte Vorbehalten |