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Veranstaltungsort:
Der
Veranstaltungsort muss mit einem Fahrzeug (Klein - LKW) erreichbar sein.
Der Veranstaltungsort muss mit einer Betriebsstättengenehmigung versehen
sein und dem feuerbehördlichen Standard entsprechen. Bei Open Air
Veranstaltungen muss die Bühne (Anlage) vor jeglichen Wettereinflüssen
geschützt sein.
Bühne:
Die Mindestgröße
der Bühne beträgt mindestens 8 x 3 Meter. Die Bühne sollte so platziert
werden, dass die Schallrichtung der Boxen nicht zu Ausgabebereichen
(Schank Bar etc.) steht, um eine unangenehme Atmosphäre zu vermeiden.
Stromversorgung:
Mindestens
1 x 400 Volt 32 Ampere (Kraftstrom) Die Stromkreise müssen unabhängig
voneinander sein und von einem Fachelektriker installiert werden. Geräte
die nicht zur Anlage gehören, dürfen an diesem Stromkreis nicht
angeschlossen werden, um eine Überlastung bzw. Störfrequenzen zu
vermeiden.
Zahlung:
Die
Zahlung des vereinbarten Betrages erfolgt nach Auftragserfüllung netto,
in bar am Auftragsort. Im Betrag ist keine MwSt. enthalten, da unsere Band
keine Vorsteuerabzugsberechtigung hat und deshalb auch keine MwSt
ausstellen muss. (MwSt Regelung für Kleinstunternehmer)
Haftung:
Der
Veranstalter haftet für jegliche Schäden und Diebstahl, die entstehen.
Die Haftung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anlage vom
Transportfahrzeug entladen wird. Die Haftung endet nach Verladung der
Anlage im Transportfahrzeug. Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung können
wir nach Absprache zur Verfügung stellen. Ein Sicherheitsdienst wird, um
Schäden zu vermeiden, empfohlen. (Ist in manchen Bundesländer sogar
gesetzlich vorgeschrieben)
AKM:
Musikalische
Veranstaltungen sind meldepflichtig und unterliegen der AKM. Die Kosten
dafür hat der Veranstalter zu tragen.
Verpflegung und
Unterkunft:
Die
Verpflegung der Musiker und Techniker während einer Veranstaltung ist erwünscht,
jedoch nicht Voraussetzung. Bei Veranstaltungen, die von Salzburg weiter
entfernt sind als 100 Kilometer hat der Veranstalter für die
Unterbringung und Verpflegung von 8 Personen zu sorgen. Die Kosten hierfür
trägt der Veranstalter.
Die gesamte Abwicklung
aller Aufträge erfolgt ausschließlich über die Agentur Cocamusic.
Gerichtstand
ist Thalgau
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